Lüdenscheid, 04. September 2026

Lüdenscheid, 04. September 2026

Wuppertal, 31. August 2026 < > Das Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen hat praxisrelevante Änderungen durch das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erfahren, die überwiegend erst im November 2025 in Kraft getreten sind.
Hierzu gehören unter vielen anderen die vollständige Neuregelung der Ordnungsgewalt der Vorsitzenden, die neuen Kompetenzen der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen.der Bürgermeister, die Neuregelungen zu Fraktionen und Gruppen, das Teilnahmerecht an nichtöffentlichen Sitzungen, das angehobene Quorum für die geheime Wahl, die Neubesetzung der Ausschüsse und neu eingeräumte Gestaltungsmöglichkeiten durch die Geschäftsordnung.
