FDP-Fraktion-MKT

Verfassungsgerichtshof kippt neues Kommunalwahlrecht

Lüdenscheid, 20. Mai 2025 – Die Klage der Freien Demokraten gegen das neue Kommunalwahlrecht war erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das von CDU, SPD und Grünen beschlossene neue Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das sogenannte „Rock-Verfahren“ benachteilige systematisch kleinere Parteien und verstößt damit gegen das Recht auf Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl. Für die Freien Demokraten ist das Urteil ein klarer Erfolg für den Rechtsstaat und die Demokratie.

Für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Axel Hoffman ist das Urteil ist ein klares Stoppsignal für parteitaktische Manipulation am Wahlrecht. „CDU, SPD und Grüne haben versucht, sich mit einer verfassungswidrigen Neuregelung der Sitzverteilung im Kommunalwahlrecht Vorteile zu verschaffen.“ Es ist erfreulich, dass das schwarz-rot-grüne Machtkartell gestoppt worden ist.“

Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Reform zu einer systematischen Verzerrung der Erfolgswertgleichheit geführt hat – und damit gegen die Verfassung verstößt. Das ist ein herber Rückschlag für die Regierungsparteien, aber ein Sieg für die kommunale Demokratie und die Integrität unseres Wahlsystems.Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf niemals nach parteipolitischen Interessen zurechtgebogen werden. Wir Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen, gleichen Erfolgswert und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“

Erste Schritte

Die Stimmung zu Beginn des Parteitages entsprach der aktuellen Lage.
Aber dann die erste Überraschung:
Ein „Grußwort“ von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.,
er nahm die Delegierten und die Partei in Verantwortung:
„Der politische Liberalismus, er übersetzt den Kern der Verfassung in die gesellschaftliche Wirklichkeit und deshalb ist er unentbehrlich. … Diese Republik, diese Demokratie, sie braucht die FDP, sie braucht den politischen Liberalismus. … Sie müssen vielleicht doch etwas etwas stärker das liberale Profil im Sinne eines konzeptionellen Anspuchs zeigen.“ (Das vollständige „Grußwort“ finden Sie hier.)


Und dann hielt Christian Lindner seine Rede, gewohnt souverän, für mich ein an vielen Stellen ein durchaus wehmütiger Rück- und Ausblick. Auch, weil mich die zeitlichen Abläufe immer wieder an Guido Westerwelle erinnerten. Zwei große Liberale, die ihr politischer Erfolg in Regierungsverantwortung zwang, an der dann sie und die Partei scheiterten.
Klar ist, „irgendwie weiter“ wird nicht gehen; Christian Lindner beschrieb es so: „Es geht nicht nur um die Frage, wie die Freien Demokraten in den Deutschen Bundestag zurückkehren, sondern um eine Neuvermessung des politischen Liberalismus“.
Auch diese – wohl bis auf weiteres letzte – Parteirede von Christian Lindner empfehle ich sehr,
Sie finden sie hier.

Die Wahlergebnisse der folgenden Personalentscheidungen spiegelten das Rantasten an ein neues Führungsteam wider – im Schnitt mit knapp +/- 80% Zustimmung.
Ein erfahrener Christian Dürr als Bundesvorsitzender, eine Generalsekretärin aus der Tiefe das parteilichen Raumes (gleichwohl lange Mitglied der FDP) und eine bunte Mischung erfahrener und neuer Gremienmitglieder. Alle hier. (ah)

Ein gesundheitspolitscher Kraftakt


Das war keine einfache Entscheidung – aber alle Kreistagsmitglieder entscheiden sich einstimmig für eine nachhaltige und zukunftssichere Unterstützung der Märkischen Kliniken.

Der Grundsatz: Gemäß § 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) ist eine patienten- und bedarfsgerechte gestufte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser sicherzustellen. Die Krankenversorgung in Krankenhäusern sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände wirken dabei mit. Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besitzen. Die kommunale Trägerschaft für die Kliniken des Märkischen Kreises wird hierbei seitens aller Kreistagsmitglieder und des Märkischen Kreises als zielführend angesehen.Der Konzern Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG und ihre Tochtergesellschaften stellen daher auch zukünftig die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Märkischen Kreis mit wohnortnahen medizinischen Versorgungsleistungen einschließlich Notfallversorgung und hiermit verbundenen Nebenleistungen sicher.
Nun ist bekannt, dass sich Bund und Land seit Jahren um eine dafür angemessene Finanzierung drücken. Das galt und gilt sowohl für die laufenden Kosten als auch für medizinische und bauliche Investitionen. Der Handlungsdruck wurde für uns immer größer, Anpassungen an den Brandschutz, berechtigte Kostensteigerungen für das Personal und neue – teurere – Technik ließen sich mit div. Umstrukturierungen, Optimierungen für Patienten, Beschäftigen und internen Abläufen nicht mehr auffangen. Wir handeln – weder leichtfertig oder blauäugig, sondern mit Sachverstand und Überblick.
Dafür engagiert sich die FDP-Kreistagsfraktion in den Aufsichtsräten der Klinikgesellschaften, in den Kreistagsgremien, im Landtag und darüber hinaus.