FDP-Fraktion-MKT

Ein gesundheitspolitscher Kraftakt


Das war keine einfache Entscheidung – aber alle Kreistagsmitglieder entscheiden sich einstimmig für eine nachhaltige und zukunftssichere Unterstützung der Märkischen Kliniken.

Der Grundsatz: Gemäß § 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) ist eine patienten- und bedarfsgerechte gestufte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser sicherzustellen. Die Krankenversorgung in Krankenhäusern sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände wirken dabei mit. Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besitzen. Die kommunale Trägerschaft für die Kliniken des Märkischen Kreises wird hierbei seitens aller Kreistagsmitglieder und des Märkischen Kreises als zielführend angesehen.Der Konzern Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG und ihre Tochtergesellschaften stellen daher auch zukünftig die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Märkischen Kreis mit wohnortnahen medizinischen Versorgungsleistungen einschließlich Notfallversorgung und hiermit verbundenen Nebenleistungen sicher.
Nun ist bekannt, dass sich Bund und Land seit Jahren um eine dafür angemessene Finanzierung drücken. Das galt und gilt sowohl für die laufenden Kosten als auch für medizinische und bauliche Investitionen. Der Handlungsdruck wurde für uns immer größer, Anpassungen an den Brandschutz, berechtigte Kostensteigerungen für das Personal und neue – teurere – Technik ließen sich mit div. Umstrukturierungen, Optimierungen für Patienten, Beschäftigen und internen Abläufen nicht mehr auffangen. Wir handeln – weder leichtfertig oder blauäugig, sondern mit Sachverstand und Überblick.
Dafür engagiert sich die FDP-Kreistagsfraktion in den Aufsichtsräten der Klinikgesellschaften, in den Kreistagsgremien, im Landtag und darüber hinaus.

Ein breite Themenpalette

Ein breite Themenpalette arbeitete der Kulturausschuss des Märkischen Kreises am 21. Februar 2023 in Altena ab.

Neue Kreispartnerschaft mit dem irischen County Waterford aus. Waterford ist nicht nur ein bedeutendes Wirtschaftszentrum in Irland, sondern auch reich an historischen Sehenswürdigkeiten und spannenden Museen – darunter auch mit Dungarvan Castle eine mittelalterliche Burg. In einem zweiten Schritt soll auch ein Schüleraustausch zwischen den beiden Kreisen ermöglicht werden.

Fördermittel für den Heimatpreis sollen beim Land NRW auch für die kommenden Jahre beantragt werden. Der Preis spricht Menschen in ihren lokalen Lebensräumen an und soll insbesondere als Dank für ehrenamtliches Engagement verstanden werden.

Bericht der Märkischen Kulturkonferenz (MKK), die Stipendien für Musik, Literatur und Bildende Kunst (jeweils 12.000 Euro im Jahr) vergibt. Sie sind zu den höchst dotierten Stipendien in Deutschland  und die Stipendiaten sollen Impulse für das kulturelle Leben im Märkischen Kreis entwickeln. Hervorgehoben ist dabei das Engagement und die finanzielle Unterstützung aus der Wirtschaft zu nennen.

Führung durch das neue Gebäude des Kreisarchivs. Bei dem Rundgang erfuhren die Politiker viel Wissenswertes rund um die Erhaltung und optimale Aufbewahrung der jahrhundertealten Archivalien und Bücher in einem der größten und ältesten Kommunalarchive Westfalens. „Das Geld für den Neubau ist gut angelegt“, bezog Eva Thielen für die FDP-Kreistagsfraktion eine klare Position.

Wichtige Etappe:

Rahmedetalbrücke wird am 07. Mai 2023 gesprengt.

Bis dahin sind aber noch etliche Vorarbeiten zu erledigen. Nicht zu vergessen: auf dem Fallbett liegen dann die Reste der 450m langen ehemaligen Fahrbahn sowie ihrer bis zu 70m hohen 5 Doppelstützen und das muss erst mal weg!

Ein klares Bekenntnis zu unserer MVG!

Die FDP-Kreistagsfraktion hat mit dem Beschluss zur zukünftigen Busbeschaffung der MVG die Voraussetzung für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der MVG ausgesprochen. „Damit haben wir sowohl EU- als auch Bundesvorgaben umgesetzt,“ fasste der Fraktionsvorsitzende die interne Diskussion vor dem Kreistagsbeschluss am 23. März 2023 zusammen.
Um die Klimaziele zu erreichen, soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis 2046 treibhausneutral sein. Das erfordert eine sogenannte „Dekarbonisierung“, also die Umstellung der kreisweit eingesetzten Busflotte auf nichtfossile Antriebe. Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen Neu-Fahrzeuge bereits bis 2025 zu 45 Prozent „sauber“ und mindestens zu 22 Prozent „emissionsfrei“ sein. 2030 beträgt die Quote mindestens 65 Prozent „sauber“ und 32,5 Prozent „emissionsfrei“. Zu den „sauberen“ Antrieben gehören Elektrizität, Wasserstoff, Synthetische Kraftstoffe, Biokraftstoffe, Flüssiggas und Erdgas. Als „emissionsfreie“ Antriebe gelten aktuell ausschließlich Elektrizität und Wasserstoff. Die MVG wird sich zunächst auf E-Fahrzeuge konzentrieren, aber die technikoffene Entscheidung lässt zu einem späteren Zeitpunkt auch andere Beschaffungen zu.

Gegen „ewige“ Straßenausbaubeiträge wehren:

29. März 2023: CDU + Grüne streichen rückwirkend die bürgerfreundliche Regelungen bei Erschließungsstraßen.

Die erst im letzten Jahr geänderte zeitliche Befristung zur Kostenerhebung für erstmalige Erschließungsstraßen hat die grün/schwarze Landesregierung wieder aufgehoben; rückwirkend und Beschränkungen.

Infobox: Erst vor einem Jahr hat unser Bundesland NRW für die sogenannten „Erschließungsbeiträge” von neuen Straßen Fristen eingeführt. Diese sollten demnächst rechtsverbindlich werden: 
> Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune zehn Jahre Zeit die Rechnung zu stellen. Danach verfallen alle Zahlungspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. (10 Jahre ab Vorteilslage)
> Unabhängig vom Zustand der Straße müssen alle Baumaßnahmen 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich abgerechnet werden. Auch hier verfällt anschließend die Zahlungspflicht. (25 Jahre ab Spatenstich)

Bevor diese im Mai 2022 von der FDP durchgesetzte Gesetzesänderung etwas ändern konnten, wird Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sie schon wieder aufheben. Die NRW-Landesregierung wird die Verjährungsfrist ab Spatenstich wieder ganz abzuschaffen und die andere Verjährungsfrist auf 20 Jahre zu verdoppeln. 
WEHREN SIE SICH mit Ihrer Teilnahme an der nachfogenden ONLINE-Petition:

Wir informierten Sie im Mai 2022:
Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Nordrhein-Westfalen werden von Straßenausbaubeiträgen nun in einem zweiten Schritt vollständig entlastet und davon profitieren auch Mieter von Wohnimmobilien. Das sieht eine gemeinsame Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU vor. „Wir sorgen für eine deutliche Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern mit Immobilien. Wird die Straße vor dem Haus ausgebaut und damit die Verkehrsinfrastruktur verbessert, entfallen die Beiträge für Eigentümerinnen und Eigentümer nun vollständig“, betont die märkische FDP-Abgeordnete Angela Freimuth, die auch Vizepräsidentin des Landtags und Mitglied der Märkischen Kreistagsfraktion ist. „Auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit bereits bewilligten Anträgen aus der ersten Entlastungsstufe  profitieren. Wir wollen auch sie vollständig entlasten.“ 
Die Kommunen werden weiterhin ihren Beitrag leisten. Das Land soll aber die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger zu 100 Prozent übernehmen. Bis zum 30. Juni 2022 soll die Landesregierung ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land Nordrhein-Westfalen vorlegen. In einem weiteren Schritt soll die Änderung des Kommunalabgabengesetzes für Klarheit sorgen. Bereits im Jahr 2020 wurden die Anlieger durch ein Förderprogramm bei den Beiträgen zur Hälfte entlastet. Die südwestfälische Abgeordnete Angela Freimuth betont: „Nach über 50 Jahren ohne Änderungen nimmt die NRW-Koalition bereits die zweite Entlastung beim Kommunalabgabengesetz vor. Bereits im Sommer 2020 hat die NRW-Koalition ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das Bürgerinnen und Bürgern bei den Beiträgen zur Hälfte entlastet hat.“
Die NRW-Koalition nutzt die bereits zur Verfügung stehenden Mittel der ersten Entlastungsmaßnahme. „Wir haben gesehen, dass aus vorhandenen Mitteln mehr Potenzial für Entlastung besteht. Das wollen wir zur vollständigen Übernahme der Straßenausbaubeiträge von Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Den Landeshaushalt belasten wir dadurch nicht zusätzlich“, erläutert Freimuth, die auch im Haushaltsausschuss arbeitet.

„Bitte von hier nach …“

Fast wie ein TAXI: BEA startet im MK!

Montag, 27. Februar 2023: Ein spannender Wochenanfang für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Axel Hoffmann: in Meinerzhagen (MH) startet der 2jährige Modellversuch zur flexiblen Mobilität“ auf dem Dorf. Zwischen MH und dem Außenbezirk Valbert startet die Busverbindung BEA = Bestellen. Einsteigen. Ankommen. 94x Ein- / Aussteigen in MH + Valbert, indivduell und nach Ihrem Zeitplan.

Schauen Sie mal rein ….

Betül Topcu verstärkt das Team der FDP-Kreistagsfraktion

Jetzt sind auch die JUNGEN LIBERALEN offiziell in der FDP-Kreistagsfraktion vertreten. Mit der Halveranerin Betül Topcu ist ein Mitglied des JULI-MK Kreisvorstandes neue sachkundige Bürgerin (skB) der Kreistagsfraktion. Nach der Entscheidung durch die Fraktionsgremien haben auch die Mitglieder des Kreistages MK zugestimmt.
Frau Topcu wird uns als stellv. Mitglied im Kreistagsausschuss für Schule und Sport vertreten. „Ich weiß um die Bedeutung von Schule und Ausbildung“, sagt die gelernte Kauffrau für Büromanagement, „beim Sport bin ich allerdings vom aktiven Fußball und Kickboxen mehr in die interessierte Beobachterinrolle gewechselt“.

Der Vorsitzende der Kreistagsfraktion wies darauf hin, wie wichtig ihm die Nachwuchsförderung ist. „Erfreulicherweise ist das eine über 25jährige Erfolgsgeschichte,“ so Axel Hoffmann, „viele junge und junggebliebene Liberale sind über unsere Kreistagsfraktion mit der Kommunalpolitik vertraut gemacht worden und engagieren sich ehrenamtlich für unsere Demokratie und Gesellschaft.“

Mehr Organspender gewinnen

Gastkommentar:

Wie wir mehr Organspender gewinnen können;
von KATRIN HELLING-PLAHR MDB, 09. März 2023
(Rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion; Mitglied im Rechts- sowie im Gesundheitsausschuss.)

Die Entwicklung der Organspenderzahlen in Deutschland ist alarmierend. 933 postmortalen Organspendern 2021 stehen nur 869 in 2022 gegenüber – ein Rückgang um 6,9 Prozent. Das ist der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. Dass seit jeher deutlich weniger Organe gespendet als benötigt werden, ist nicht neu. Für Menschen, die auf ein Ersatzorgan angewiesen sind, ist oft jahrelanges Bangen auf den Wartelisten die Regel. Es war daher nur folgerichtig, dass die Frage, wie eine Erhöhung der gespendeten Organe erreicht werden kann, den Deutschen Bundestag bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv beschäftigt hat. Das im April 2019 in Kraft getretene Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende diente einer effizienteren Spendererkennung in den Kliniken. Entstehender zeitlicher und finanzieller Aufwand wurden stärker berücksichtigt.
Zusätzlich hat das Land umfassend über eine grundsätzliche Neuausrichtung der Organ-spendepraxis diskutiert. Die Frage Entscheidungslösung versus Widerspruchslösung wurde schließlich im Bundestag im Januar 2020 entschieden. Nach emotionaler Debatte wurde die Widerspruchslösung deutlich abgelehnt. Stattdessen entschied sich die Mehrheit für das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger sollte fortan – etwa im Bürgeramt oder beim Hausarzt – intensiviert werden. Zusätzlich zum Papierausweis wollte man ein digitales Spenderregister schaffen.

Man kann die Entscheidung des Bundestages richtig oder falsch finden. Ich selbst hätte mir etwas mehr Verbindlichkeit zum Beispiel durch eine gezielte Abfrage der Spendebereitschaft bei Behördengängen gewünscht. Eine solche Lösung würde das individuelle Selbst-bestimmungsrecht achten und wäre als milderes Mittel gegenüber der Widerspruchslösung möglicherweise gleich wirksam. Jedenfalls dann, wenn man nicht mit Spendern kalkulieren möchte, die ihre fehlende Spendebereitschaft nur nicht artikuliert oder dokumentiert haben. Aber bei aller persönlichen Einstellung in dieser ethisch schwierigen Frage gilt es – wie ich finde –, die Entscheidung des Parlaments zu respektieren. Und sie umzusetzen. An der Umsetzung hapert es jedoch gewaltig. Denn das digitale Spender- register ist bis heute nicht an den Start gegangen. Dabei wäre es eine große Chance. Die große Mehrheit der Deutschen hat eine positive Haltung zur Organspende. Allerdings hat nur ein Bruchteil sie schriftlich dokumentiert. Ein stets mitgeführter Organspenderausweis leistet da gute Dienste.

Er kann allerdings vergessen, verloren oder auch in der Klinik schlicht übersehen werden. Äußern auch die Angehörigen nicht, dass der Betroffene zu einer Spende bereit war, wird ein potenzieller Spender nicht als solcher identifiziert. Seine Organe können keinem anderen Menschen auf der Warteliste helfen. Ein digitales Register, das jedem Bürger und jeder Bürgerin jederzeit die Möglichkeit gibt, die eigene Entscheidung einfach zu dokumentieren oder zu ändern, kann hier zum Gamechanger werden. Insbesondere dann, wenn zum Beispiel Hausärzte ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen.

Ich finde, solange der vorhandene Beschluss nicht umgesetzt ist und wirken konnte, verbittet es sich, eine lange geführte Debatte von vorne zu beginnen. Das heißt nicht, dass wir uns nicht auch anderweitig umtun sollten, um weiteren Verbesserungsbedarf auszumachen. In Deutschland werden beispielsweise Potentiale, die sich aus Lebendspenden ergeben können, überhaupt nicht hinreichend genutzt. So sind zum Beispiel Überkreuz- Lebend-spenden – anders als in Ländern wie Spanien oder der Schweiz – in Deutschland nach wie vor verboten, obwohl Menschen sich zu einer solchen Spende bereit erklären und damit gleich zwei Personen ein lebensrettendes Organ erhalten könnten. Es gibt genug zu tun, um Menschen, die auf lebensrettende Organe warten, zu helfen. Sich im Kreis zu drehen, gehört nicht dazu.

(Hinweis: Der Gastkommentar wurde auch in überregionalen Medien publiziert)

Neubau der Rettungswache

Nach anderthalb Jahren Bauzeit ist der Neubau der Rettungswache in Halver wie geplant fertig geworden. Den symbolischen Schlüssel überreichte Landrat Marco Voge an Wachenleiter Christian Haase und dessen Stellvertreter Torsten Hoffmeier. Für die FDP-Kreistagsfraktion nahm unsere Kollegin Jacqueline Oehlert (skB) teil.

Rund vier Millionen Euro investiert der Märkische Kreis in eine hochmoderne Rettungswache in Halver. Insgesamt konnten in den neuen Räumlichkeiten auch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Arbeitsschutz realisiert werden. Vorgesehen sind dafür ca. 100 Quadratmeter Ruhe- und Sozialbereiche mit schallisolierten Ruheräumen, Rückzugsterrassen, ein Schulungsraum mit 30 Plätzen, Technik- und Funktionsbereiche sowie 16 Pkw-Stellplätze. Auch energetisch ist das Gebäude auf dem neuesten Stand: Es verfügt über eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung der Wärmepumpe sowie eine Außenwanddämmung nach aktuellem Standard.