Kreistagsausschüsse
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für die Vorberatungen zu den (Fach-)Budgets Natur und Umwelt; Bauen- und Immissionsschutz; für die Beratungen von Grundkonzeptionen für Einzelmaßnahmen, von Landschaftspläne; sowie die Themen Natur- und Umwelt; Abfallwirtschaft; Schutz und Nutzung oberirdischer Gewässer; Wasserwirtschaft; Vertragsnaturschutz, Landschaftsplanung, Biotop- und Artenschutz, Erholung; Erhaltung und Verbesserung von Naturhaushalt; Bodenschutz/ Altlasten; Klimaschutz mit Ausnahme eigener Liegenschaften.
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für die Vorberatungen: zum (Fach-) Budget; zum Bau, Umbau und Instandhaltung aller kreiseigenen Gebäude und Liegenschaften; für Straßen und Grünflächen des Märkischen Kreises; bei Maßnahmen der Verkehrssicherung; der Verkehrserziehung und -aufklärung; der Straßenbauprogramme; der Unterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen; der Ergebnisberichte für das Kreisstraßenwesen.
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für die Vorberatung des (Fach-)Budgets.
Der Beratung grundsätzlicher Fragen im Rahmen des Breitbandausbaus im Kreisgebiet inklusive interkommunaler Zusammenarbeit und Nutzung von Fördermöglichkeiten; grundsätzlicher Fragen im Rahmen des Mobilfunkausbaus im Kreisgebiet inklusive interkommunaler Zusammenarbeit und Nutzung von Fördermöglichkeiten; grundsätzlicher Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im Bereich E- Government/Digitalisierung des Kreises (z.B. E- Government-Gesetz, Online-Zugangsgesetz u.a.); grundsätzlicher Fragen zur Nutzung von Fördermöglichkeiten (z.B. Digitalisierungs- programme des Landes); grundsätzlicher Fragen zur strategischen Ausrichtung der Digitalisierung im Kreisgebiet unter Einbeziehung entsprechender Vorhaben (z.B. Regionale 2025, FHS-SWF, GWS). Der Ausschuss wird außerdem über die Umsetzung von Förderprojekten in seinem Zuständigkeitsbereich informiert.
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig: für die Vorberatung des Budgets Soziales; des Budgets Gesundheit; von Aufgaben nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende); von Aufgaben nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe); von Aufgaben nach dem SGB XII (Sozialhilfe); von Aufgaben im Bereich der ambulanten und stationären Pflege; von Aufgaben der Pflegeplanung; von Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz (BuT); von Aufgaben nach dem BAFöG; der Förderung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege u.ä.; von Maßnahmen nach dem Betreuungsgesetz.
für Beratungen von Fragen der sozialen Einrichtungen, der Betreuung von Schwerbehinderten und Randgruppen;
für Vorberatungen zur Gesundheitsplanung; Gesundheitsberichterstattung; Gesundheitsprävention; von Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung; für die Förderung der Selbsthilfe; für die Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein mit besonderen Rechten ausgestatteter Kreistagsausschuss.
Der JHA repräsentiert die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes: Es besteht nicht nur aus der Verwaltung, sondern setzt sich aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss zusammen.
Die stimmberechtigten Mitglieder des JHA kommen aus zwei unterschiedlichen Bereichen: Neun Mitglieder werden vom Kreistag gewählt, sechsMitglieder werden von allen anerkannten Trägernder freien Jugendhilfe, die im Märkischen Kreis sind, vorgeschlagen und anschließend vom Kreistag gewählt.
Das Beschlussrecht ist das wichtigste Recht des JHA. Allerdings kann er nicht für alle Aufgaben der Jugendhilfe Beschlüsse fassen, nur weil er sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe befassen darf. Der Kreistag begrenzt das Beschlussrecht des JHA durch eigene Beschlüsse, Satzungen und von ihm bereitgestellte Mittel. Nur in diesem Rahmen kann der JHA beschließen.
Das Anhörungsrecht gibt dem JHA das Recht, im Regelfall vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe sowie vor der Berufung einer neuen Jugendamtsleitung angehört zu werden.
Das Antragsrecht räumt dem JHA das Recht ein, jederzeit Anträge an den Kreistag zu stellen. Inhaltlich dürfen sie sich wieder auf das gesamte Gebiet der Jugendhilfe beziehen, eine Einschränkung durch den Kreistag ist nicht zulässig.
Der Kreisausschuss (KA) wird auch als „kleiner Kreistag“ beschrieben. Er entspricht mit seinen 16 Mitgliedern + Landrat nicht 1 zu1 dem Mehrheitsverhältnis im Kreistag, aber auch die kleineren Fraktionen (UWG / AFD / Linke) sind mit ihren Fraktionsvorsitzenden vertreten. Damit können bereits die meisten Themen aus den Ausschussberatungen vorstrukturiert und eine zügige Beratung im Kreistag ermöglicht werden. Das gilt auch für Themen, die keinem Fachausschuss (z. Bsp. Personalentscheidungen) zugeordnet sind.
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für die Vorberatungen: zum (Fach-)Budget für Kultur und Tourismus; der Leitlinien für die Kultur- und Tourismusarbeit des Kreises; im Bereich der Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen; im Bereich der Heimatpflege; der Kreispartnerschaften; des Kreisarchivs und der Landeskundlichen Bibliothek.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 53 Kreisordnung NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kreises unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. (Er) hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Kreistag Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Landrat aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für die Vorberatungen: zum (Fach-)Budget, für die Auflösung, den Bau und Ausbau sowie Standortfragen von Schulen in Trägerschaft des Kreises; der Errichtung neuer Schulen bzw. neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs sowie deren Änderung und Aufhebung; über die Durchführung von Schulversuchen; der Schulentwicklungsplanung kreiseigener Schulen; von Grundsatzangelegenheiten des Medienzentrums; von Grundsatzangelegenheiten der unterschiedlichen Bildungsaspekte; von Grundsatzangelegenheiten im Bereich Integration; Begleitung des „Regionalen Bildungsnetzwerks“; der Richtlinien und Grundsätze zur Förderung des Sports; über die Verleihung von Sportauszeichnungen.
Der Beratung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soweit der Bereich Schule und Bildung betroffen ist (z.B. Inklusion, Barrierefreiheit).
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für
- die Vorberatungen der (Fach-)Budgets Wirtschaft, Regionalentwicklung; Verkehr; Straßen, Gebäude, Grünflächen sowie die Vorberatung der Taxenordnung und -tarife.
- die Beratung grundsätzlicher Fragen zur Wirtschafts- und Strukturpolitik; zur Kreisentwicklung, Regionalentwicklung und -planung; bei Maßnahmen zur Förderung/Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV); bei Maßnahmen der Verkehrssicherung und der Verkehrserziehung und -aufklärung;
- die abschließende Beratung über die Anpassung von linienbezogenen Festlegungen im Nahverkehrsplan (Liniensteckbriefe) unter Beachtung der grundsätzlichen Vorgaben des Nahverkehrsplanes sowie der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen;
- das aufzeigen und bewerten von wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen des Raumes; Identifizierung von Themenschwerpunkten („Zukunftsthemen“), Handlungsbedarfe beraten und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Beratungsgegenstand sind die Handlungsfelder Standortpolitik, Unternehmensförderung, Innovationsförderung, Mobilität, Arbeitsmarktentwicklung, berufliche Qualifizierung, Regionalentwicklung/EU-Angelegenheiten und demografischer und sozialer Wandel.
Es ist Aufgabe des Polizeibeirates, das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Bevölkerung, kommunaler Selbstverwaltung und Polizei zu fördern, die Tätigkeit der Polizei zu unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei heranzutragen.
Die Mitglieder des Polizeibeirat werden vom Kreistag gewählt. Ihm gehört auch der Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde an.
Die Mitgliederzahl ist gesetzlich auf elf Mitglieder festgelegt, die Sitzungen des Polizeibeirates sind nicht öffentlich.
Angela Freimuth verknüpft die Themen des Polizeibeirates mit den ihr als Landtagsabgeodnete zugänglichen fachlichen Informationen.
Sie begleitet im Polizeibeirat seit 2004 die Aufgaben und Arbeit unserer Polizei im Märkischen Kreis.
2018 begleitete sie eine Schicht mit den Ordnungshütern im Streifendienst. Dabei bemerkte sie leider auch Respektlosigkeiten und sogar Tätlichkeiten gegenüber den Beamtinnen und Beamten.
Freimuth fasste ihre Erfahrungen - der gebotenen Vertraulichkeit entsprechend - diplomatisch zusammen: "Das waren sehr unterschiedliche Eindrücke."