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Grundsteuer: FDP fordert für NRW Änderungen

Düsseldorf. Die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen hatte einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer präsentiert. Die Fraktion wollte damit eine Abkehr des Landes vom Bundesmodell für die reformierte Grundsteuer erreichen. Die Liberalen wünschen sich ein wertunabhängiges Modell, das als Berechnungsgrundlage der Steuer die Grundstücksfläche und die Gebäudefläche heranzieht.

Das wäre unbürokratischer als das Bundesmodell, das auf den Wert der Grundstücke und Häuser abstellt. Da sich die Werte verändern, müssen sie künftig alle sieben Jahre neu festgestellt werden. Dazu wird im Rahmen einer gesonderten Steuererklärung ein großer Berg an Daten von den Eigentümern erhoben. Demgegenüber verändert sich die Fläche der Gebäude und Grundstücke meist auch über viele Jahrzehnte nicht.

FDP: Grundsteuer nur an der Fläche bemessen

„Große Immobilien oder Grundstücke werden höher besteuert als kleine, die entsprechend niedriger belastet werden“, erläuterte die FDP ihren Ansatz. „Wir haben das als FDP-Landtagsfraktion immer wieder eingefordert“, erläuterte Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender FDP-Landtagsfraktion. Allerdings war das mit dem ehemaligen Koalitionspartner, der CDU, offenbar nicht zu machen. Das erstaunt immerhin insofern, als dass im Land Hessen ein solches flächenbasiertes Grundsteuermodell beschlossen wurde. Dort regiert die CDU gemeinsam mit den Grünen.

Doch auch an der neuen Grundsteuer gab es verfassungsrechtliche Zweifel. Jetzt (April 2023) liegt ein Gutachten vor, das das Bundesmodell der neuen Grundsteuer als verfassungswidrig einstuft. Unabhängig davon sind bis März 2023 bundesweit 1,3 Millionen Einsprüche gegen die neuen Bescheide bei den Finanzämtern eingetroffen – und ein Ende ist nicht absehbar.
FDP-Fraktionsvorsitzende Henning Höne. „Es ist den Menschen nicht zu erklären, warum in Zeiten von galoppierender Inflation und drohenden Versorgungsengpässen ein neues Bürokratiemonster in NRW eingeführt wurde.“

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