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Ein gesundheitspolitscher Kraftakt


Das war keine einfache Entscheidung – aber alle Kreistagsmitglieder entscheiden sich einstimmig für eine nachhaltige und zukunftssichere Unterstützung der Märkischen Kliniken.

Der Grundsatz: Gemäß § 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) ist eine patienten- und bedarfsgerechte gestufte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser sicherzustellen. Die Krankenversorgung in Krankenhäusern sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände wirken dabei mit. Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besitzen. Die kommunale Trägerschaft für die Kliniken des Märkischen Kreises wird hierbei seitens aller Kreistagsmitglieder und des Märkischen Kreises als zielführend angesehen.Der Konzern Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG und ihre Tochtergesellschaften stellen daher auch zukünftig die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Märkischen Kreis mit wohnortnahen medizinischen Versorgungsleistungen einschließlich Notfallversorgung und hiermit verbundenen Nebenleistungen sicher.
Nun ist bekannt, dass sich Bund und Land seit Jahren um eine dafür angemessene Finanzierung drücken. Das galt und gilt sowohl für die laufenden Kosten als auch für medizinische und bauliche Investitionen. Der Handlungsdruck wurde für uns immer größer, Anpassungen an den Brandschutz, berechtigte Kostensteigerungen für das Personal und neue – teurere – Technik ließen sich mit div. Umstrukturierungen, Optimierungen für Patienten, Beschäftigen und internen Abläufen nicht mehr auffangen. Wir handeln – weder leichtfertig oder blauäugig, sondern mit Sachverstand und Überblick.
Dafür engagiert sich die FDP-Kreistagsfraktion in den Aufsichtsräten der Klinikgesellschaften, in den Kreistagsgremien, im Landtag und darüber hinaus.