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Gegen “ewige” Straßenausbaubeiträge wehren:

29. März 2023: CDU + Grüne streichen rückwirkend die bürgerfreundliche Regelungen bei Erschließungsstraßen.

Die erst im letzten Jahr geänderte zeitliche Befristung zur Kostenerhebung für erstmalige Erschließungsstraßen hat die grün/schwarze Landesregierung wieder aufgehoben; rückwirkend und Beschränkungen.

Infobox: Erst vor einem Jahr hat unser Bundesland NRW für die sogenannten „Erschließungsbeiträge” von neuen Straßen Fristen eingeführt. Diese sollten demnächst rechtsverbindlich werden: 
> Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune zehn Jahre Zeit die Rechnung zu stellen. Danach verfallen alle Zahlungspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. (10 Jahre ab Vorteilslage)
> Unabhängig vom Zustand der Straße müssen alle Baumaßnahmen 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich abgerechnet werden. Auch hier verfällt anschließend die Zahlungspflicht. (25 Jahre ab Spatenstich)

Bevor diese im Mai 2022 von der FDP durchgesetzte Gesetzesänderung etwas ändern konnten, wird Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sie schon wieder aufheben. Die NRW-Landesregierung wird die Verjährungsfrist ab Spatenstich wieder ganz abzuschaffen und die andere Verjährungsfrist auf 20 Jahre zu verdoppeln. 
WEHREN SIE SICH mit Ihrer Teilnahme an der nachfogenden ONLINE-Petition:

Wir informierten Sie im Mai 2022:
Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Nordrhein-Westfalen werden von Straßenausbaubeiträgen nun in einem zweiten Schritt vollständig entlastet und davon profitieren auch Mieter von Wohnimmobilien. Das sieht eine gemeinsame Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU vor. „Wir sorgen für eine deutliche Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern mit Immobilien. Wird die Straße vor dem Haus ausgebaut und damit die Verkehrsinfrastruktur verbessert, entfallen die Beiträge für Eigentümerinnen und Eigentümer nun vollständig“, betont die märkische FDP-Abgeordnete Angela Freimuth, die auch Vizepräsidentin des Landtags und Mitglied der Märkischen Kreistagsfraktion ist. „Auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit bereits bewilligten Anträgen aus der ersten Entlastungsstufe  profitieren. Wir wollen auch sie vollständig entlasten.“ 
Die Kommunen werden weiterhin ihren Beitrag leisten. Das Land soll aber die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger zu 100 Prozent übernehmen. Bis zum 30. Juni 2022 soll die Landesregierung ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land Nordrhein-Westfalen vorlegen. In einem weiteren Schritt soll die Änderung des Kommunalabgabengesetzes für Klarheit sorgen. Bereits im Jahr 2020 wurden die Anlieger durch ein Förderprogramm bei den Beiträgen zur Hälfte entlastet. Die südwestfälische Abgeordnete Angela Freimuth betont: „Nach über 50 Jahren ohne Änderungen nimmt die NRW-Koalition bereits die zweite Entlastung beim Kommunalabgabengesetz vor. Bereits im Sommer 2020 hat die NRW-Koalition ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das Bürgerinnen und Bürgern bei den Beiträgen zur Hälfte entlastet hat.“
Die NRW-Koalition nutzt die bereits zur Verfügung stehenden Mittel der ersten Entlastungsmaßnahme. “Wir haben gesehen, dass aus vorhandenen Mitteln mehr Potenzial für Entlastung besteht. Das wollen wir zur vollständigen Übernahme der Straßenausbaubeiträge von Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Den Landeshaushalt belasten wir dadurch nicht zusätzlich”, erläutert Freimuth, die auch im Haushaltsausschuss arbeitet.