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„Wohnungsbau und Wohnen muss bezahlbar bleiben!“

kommentierte unser Kreistagsmitglied und Landtagsabgeordnete Angela Freimuth zwei aktuelle Entscheidungen der FDP/CDU-Koalition in NRW:

Nach 15 Jahren sollen nach dem Bau einer Straße keine Beiträge zur Ersterschließung mehr erhoben werden können.
Selbstgenutztes Wohneigentum wird mit einem 400 Millionen-Euro-Programm gefördert. Familien, Paare aber auch Einzelpersonen werden bei der Grunderwerbsteuer entlastet, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus zur Eigennutzung kaufen.

Ersterschließung:
Wie von der NRW-Koalition angekündigt, werden Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gezogen, nach dem für Bewohner von Neubaugebieten schneller Klarheit über Kosten der Ersterschließungen geben muss. Das Gericht hatte bisherige Fristen von 30 Jahren und mehr als zu lang kritisiert. In NRW konnten Kosten für eine Ersterschließung auch noch nach Jahrzehnten auf die Anlieger umgelegt werden. Das brachte für diese oftmals eine finanziell stark belastende Überraschung.  Das jetzt ergangene Karlsruher Urteil und seine Begründung geben einen klaren, rechtlichen Rahmen für die Neuregelung in Nordrhein-Westfalen und für eine rechtssichere, bürgerfreundliche Lösung. Auf Antrag der NRW-Koalition aus FDP und CDU sollen 15 Jahre nach dem Bau einer Straße keine Erschließungsbeiträge mehr eingezogen werden können. Innerhalb dieser Frist haben die Kommunen ausreichend Zeit für die oft komplexen Abrechnungen und die Anlieger finanzielle Planungssicherheit. Für bestehende Fälle ist eine sachgerechte Übergangslösung zu finden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird innerhalb des ersten Quartals 2022 angestrebt.

Entlastung beim Erwerb von Wohnungseigentum:
Die Eigentumsquote ist in Deutschland und NRW im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrig. Da Wohneigentum für viele Menschen ein Ziel ist und auch eine gute Absicherung gegen Armut im Alter, hatte die NRW-Koalition bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere Familien in NRW beim Grunderwerb zu entlasten. Eine entsprechende Bundesratsinititative für ein Freibetragsmodell war bislang nicht erfolgreich. Mit dem Haushalt 2022 wird nun ein 400 Millionen-Euro-Förderprogramm für das selbstgenutzte Wohneigentum aufgelegt. Familien, Paare aber auch Einzelpersonen werden bei der Grunderwerbsteuer entlastet, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus zur Eigennutzung kaufen. Die genauen Förderrichtlinien werden nun zeitnah im ersten Quartal erarbeitet und die Förderung soll ab 01. Januar 2022 – auch rückwirkend – ermöglicht werden. Dieses Förderprogramm ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Reform der Grunderwerbsteuer. Die neue Bundesregierung hat eine Länderöffnungsklausel angekündigt, die wir als Land NRW für weitergehende Schritte nutzen möchten.“